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1. |
Vom Mieter ist für die Dauer der Mietzeit eine Kaution gemäß Preisaushang oder ausliegender Preisliste zu hinterlegen. Vom Mieter ist ein gültiger Personalausweis dem Vermieter vorzugelegen.
Für Fahrzeuge mit Straßenzulassung muss der Mieter eine gültige Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrzeugklasse vorlegen.
Bei Nichtvorlage ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag/Bestellung zurückzutreten. Vom Mieter ist als Entschädigung 50% des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. |
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2. |
Für die Mietfahrzeuge (keine Zweiräder) mit Straßenzulassung ist eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro abgeschlossen. Im Schadens- oder Versicherungsfall hat der Mieter die beim Vermieter anfallenden Kosten zu tragen. Dieser Betrag wird im Schadensfall sofort fällig.
Für folgende Ausfalltage (bereits reservierte Tage) hat der Mieter den vollen Mietpreis zu zahlen. |
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3. |
Bei Fahrzeugen ohne Straßenzulassung und Zweiräder haftet der Mieter in vollem Umfang für alle Schäden. |
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4. |
Im Schadens- oder Unfallfalle hat der Mieter umgehend die Polizei und den Vermieter zu informieren. Für Personenschäden haftet der Vermieter nicht.Der Mieter hat die Straßenverkehrsordnung zu befolgen. Zuwiderhandlungen und daraus resultierende Verfolgungen hat der Mieter zu tragen.
Flurschäden sind grundsätzlich zu vermeiden und sind im Regressfalle grundsätzlich durch den Mieter zu tragen. |
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5. |
Teilnahmen an Renn- Cross- oder Geländefahrveranstaltungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. |
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6. |
Weitergabe oder Vermietung an Dritte durch den Mieter ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur durch im Mietvertrag benannte Personen gefahren werden. |
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7. |
Auslandsfahrten sind nicht zulässig. Ansonsten ist der Mieter auf Auslandsfahrten für alle Schäden (Beschädigungen, Unfall, Diebstahl, Beschlagnahme usw.) haftbar, ohne das es eines Verschuldens bedarf. |
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8. |
Fahrzeugvorbestellungen, auch mündliche oder fernmündliche, sind verbindlich.
Das Fahrzeug wird vom Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt in technisch einwandfreiem Zustand bereitgehalten, jedoch nicht länger als eine Stunde nach dem vereinbarten Fahrtantritt. Nach Ablauf dieser Stunde ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug andersweitig zu vermieten. Bei Nichtabnahme ist der volle Mietpreis zu entrichten. |
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9. |
Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einwandfreiem, gereinigten, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand, sowie ggfls. mit unbeschädigten Plombierungen diverser Bauteile. Die Übergabe erfolgt in vollgetanktem Zustand. Der Mieter erhält die erforderlichen Fahrzeugpapiere. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. |
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10. |
Die Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter hat in technisch einwandfreiem, gereinigten, betriebssicheren, verkehrssicheren und vollgetanktem Zustand zu erfolgen.
Bei Rücknahme in nicht getanktem oder verschmutzten Zustand ist eine Gebühr gem. Aushang/Preisliste zu entrichten. |
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11. |
Reparaturen, die durch normalen Verschleiß erforderlich werden, übernimmt der Vermieter, sofern diese nicht durch unsachgemäße Behandlung oder Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurden.
Erforderliche Reparaturen, die durch übermäßigen oder unsachgemäßen Gebrauch notwendig sind, hat der Mieter zu tragen. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten. Glas- und Frostschäden sind grundsätzlich vom Mieter zu zahlen. |
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12. |
Der vereinbarte Rückgabetermin ist verbindlich. Bei Verspätungen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Für jede weitere angefangene Stunde wird der volle Stundensatz berechnet. Bei Fahrzeugreservierungen ist der entstehende Ausfall vom Mieter zu entrichten. Die Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter kann innerhalb der nächsten 48 Stunden Mängel beanstanden. |
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13. |
Der Vermieter ist berechtigt das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter gegen die Mietvertragsbedingungen verstößt oder sich als unzuverlässig erweist. Der Vermieter kann ein Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen ablehnen. |
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14. |
Abgestellte Fahrzeuge sind ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Während der Nachtzeit (22.00h – 07.00h) dürfen die Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. |
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15. |
Der Mieter ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges oder bei sonstigen Gründen, die zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten in eine zentrale Warndatei aufgenommen werden. |
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16. |
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung einzelner Klauseln. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. |
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17. |
Stornierungen oder Absagen von gebuchten Touren sind dem Vermieter (Tourveranstalter) telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Bei Absagen oder Stornierungen bis 14 Tage vor Tourantritt ist eine Stornierungsgebühr von 50% des Tourpreises zu zahlen. Bei späterer Absage ist der Tourpreis in voller Höhe fällig. Seitens des Vermieters wird dem Tourteilnehmer ein Alternativtermin angeboten. |
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18. |
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz der Firma Crazy-Quad |
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